Die Rechtsanwaltskanzlei Reichwald berät und betreut kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in folgenden Bereichen:
Das Ziel der Arbeit ist die interessengerechte Ver- tretung nicht nur in rechtlichen, sondern auch in wirtschaftlichen Fragen sicherzustellen. Hierzu gehört die Begleitung der Mandantschaft in kaufmännischer Hinsicht, wobei in schwierigen Fragen die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmens- beratern selbstverständlich ist.
Die Kanzlei setzt auf eine stark persönlich ausgerichtete Betreuung durch den Anwalt. Hierzu gehört es, für die Mandantschaft gut erreichbar zu sein und schnell und zuverlässig zur Verfügung zu stehen.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsregeln, die sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen. Weiterhin gehören die Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Tarifvertragsparteien regeln zum Arbeitsrecht. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen dem individuellen und dem kollektivem Arbeitsrecht.
Grundlage des Arbeitsrechtes ist das allgemeine Zivilrecht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind jedoch lediglich die Grundlagen des Arbeitsrechtes geregelt. In zahlreichen weiteren Spezialgesetzen, wie z.B. dem Kündigungs- schutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Tarifvertragsgesetz, wird das Arbeitsrecht im Speziellen geregelt. Zudem spielt die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes bei der Anwendung des Arbeitsrechtes eine erhebliche Rolle, sodass sich aktuelles Spezialwissen hier ganz besonders auszahlt.
Als Erbrecht bezeichnet man das in Deutschland sogar im Grundgesetz verankerte Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln. Zum Erbrecht gehören die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person, d.h. dem Erblasser, bei ihrem Tod auf andere oder mehrere Personen befassen. Geregelt ist das Erbrecht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht ergeben sich in meiner anwaltlichen Beratung immer dann, wenn eine Person sich die Frage stellt, ob sie überhaupt einen Testament benötigt oder dann, wenn bereits in der Familie ein Erbfall eingetreten ist. Familienangehörige fragen sich dann oft, ob sie Erbe geworden sind und welche Rechtsfolgen sich dann für sie hieran knüpfen.
Im Bereich Mietrecht vertritt die Kanzlei die Vermieter- als auch die Mieterseite im Wohnungs- sowie im Gewerbemietrecht. Es ist ihr aus diesem Grunde möglich, die oft gegensätzlichen Interessenlagen der Parteien einzuordnen und so in vielen Fällen zu außergerichtlichen Problemlösungen zu kommen.
Häufig sind die Vertragsverstöße einer Partei jedoch so gravierend, dass die Vertragsfortführung für die andere Partei unzumutbar ist. So etwa wenn der Vermieter die Mietsache verwahrlosen lässt oder der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, die Mietsache beschädigt oder gar die Mietzahlungen teilweise oder ganz einstellt. In diesem Falle ist es oft besser, das Vertragsverhältnis zu beenden, da Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter häufig bis in den persönlichen Bereich gehen. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses macht dann keinen Sinn. Zum Leidwesen vieler Vermieter sind Räumungsverfahren nur durch Einschaltung der Gerichte möglich und in der Regel zeitaufwendig und teuer. Vermieter dürfen im Zweifel aber nicht vor diesem Weg zurückschrecken, da anderweitig eine wirtschaftliche Verwertung der Immobilie nicht sichergestellt werden kann.
Eine umfassende Erfahrung des Anwaltes im Immobilienrecht zahlt sich für den Mandanten stets aus. Wie auch das Baurecht, mit dem es häufig Überlagerungen gibt, ist die Rechtsmaterie komplex.
Im Immobilienrecht geht es vor allem um den Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Hierbei kommt es häufig zu erheblichen Vertragsproblemen, die nicht alleine durch den Notar, als streng unparteiische Person, gelöst werden können. Zu diesem Rechtsbereich gehört das Recht der Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Baulasten. Auch treten häufig Probleme in Zusammenhang mit dem Maklerrecht auf. Zudem sind Abwehrbefugnisse des Eigentümers, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundbuchverfahrensrecht wichtige Themen. Beim Grundstücksverkehr gehört zudem stets das Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht dazu.
Auf unseren Straßen sind täglich Millionen Menschen als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unterwegs. Dem Straßenverkehrsrecht kommt daher in unserer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu.