Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein korrektes Zeugnis ausstellt. Prüfen Sie dementsprechend Ihr Arbeitszeugnis nach Erhalt genau. Zum einen überprüfen Sie, ob im Arbeitszeugnis die Tätigkeiten vollständig angegeben sind, die Sie erbracht haben. Zum anderen überprüfen Sie ob Sie sich korrekt benotet fühlen.
Bezüglich der Benotung besteht häufig Streit. Folgende Klauseln sind üblich:
- erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut
- erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut
- erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit = befriedigend
Sofern das Arbeitszeugnis inhaltlich falsch ist, können Sie eine Abänderung verlangen. Häufig sind Arbeitgeber hierzu wenig geneigt, da das Arbeitsverhältnis in der Regel beendet ist. Die Abänderung eines Zeugnisses ist vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar, gestaltet sich, insbesondere im Hinblick auf die Benotung, häufig schwierig, da das Arbeitsgericht eine Benotung mangels positiver Kenntnisse nicht ersetzen kann.