Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Reichwald ist: Arbeitsrecht (Kündigung, Arbeitsvertrag), Baurecht (Hausbau), Verkehrsrecht (Verkehrsunfall, Autokauf)
Interessenschwerpunkt: Mietrecht (Nebenkosten), Immobilienrecht (Grundstück)

Kanzlei Reichwald ist in Berlin Zehlendorf-Steglitz nähe Kleinmachnow ansässig.

Es folgen nun ausführliche Beschreibungen der unterschiedlichen Rechtsgebiete.

  Matthias
Reichwald
 
Rechtsanwalt
Berlin-Zehlendorf/Steglitz
Rechtsanwalt Reichwald
   
     
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Arbeitsrecht

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Fachbereiche

1. Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsregeln, die sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen. Weiterhin gehören die Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Tarifvertragsparteien regeln zum Arbeitsrecht. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen dem individuellen und dem kollektivem Arbeitsrecht.

Grundlage des Arbeitsrechtes ist das allgemeine Zivilrecht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind jedoch lediglich die Grundlagen des Arbeitsrechtes geregelt. In zahlreichen weiteren Spezialgesetzen, wie z.B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Tarifvertragsgesetz, wird das Arbeitsrecht im Speziellen geregelt. Zudem spielt die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes bei der Anwendung des Arbeitsrechtes eine erhebliche Rolle, sodass sich aktuelles Spezialwissen hier ganz besonders auszahlt.

Besonders im Arbeitsrecht können sich Fehler, die zu Beginn eines Entscheidungsprozesses gemacht werden äußerst negativ auswirken. Der fehlerhafte Abschluss eines Arbeitsvertrages kann zu erheblichen wirtschalftlichen u. persönlichen Verlusten führen. Auch ist es nicht Allgemeingut, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber nur fristgebunden vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können. Weiterhin kann sich die nicht unverzügliche Arbeitslosmeldung negativ auf den Bezug von Sozialversicherungsleistungen auswirken. Es lohnt sich daher, für den Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmerseite vor einer anstehenden Entscheidung frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Es gelten im Arbeitsrecht und häufig aufgrund der Arbeitsverträge zahlreiche Ausschlussfristen, die nach Ablauf einen unwiderrufliche Rechtsverlust nach sich ziehen. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit mir in Verbindung, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen geht, insbesondere um:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Kündigung eines Arbeitsvertrages
  • Führung eines Kündigunsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht
  • Urlaub, Zeitpunkt u. Dauer
  • Mobbing und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Teilzeitarbeit
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Schwerbehindertenrecht
  • Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit im Falle der Arbeitslosigkeit, Wiedereingliederung oder Übergang in die Selbstständigkeit
  • Vorruhestandsregelung
  • Tarifvertragliche Regelungen
  • Rechte und Pflichten des Betriebsrates, z.B. Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Anhörungsverfahren bei Kündigungen und Wiedereinstellungen

Meine Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Beratung. Ich stehe Ihnen auch als Interessenvertreter bei Verhandlungen mit der Gegenpartei in schriftlicher oder fernmündlicher Form zur Verfügung. Sofern sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, gilt diese auch für die Vertretung vor Gericht.

   
 

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2. Baurecht

Da bei Bauvorhaben viele Beteiligte unternehmerische Leistungen erbringen, kommt es bei der Bauabwicklung in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Hinblick auf die regelmässig enstehenden technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Problemen, insbesondere aufgrund der häufig nicht termingerechten Bauabwicklung.

In dieser äusserst komplexen Materie werden äusserst hohe Anforderungen an den Rechtsanwalt gestellt. Gesetzliche Regelungen und vertragliche Vereinbarungen, sowie technische Vorschriften, greifen häufig mit schwierigen und komplexen Sachverhalten ineinander. Die wesentlichen Vorschriften des Baurechtes sind dem bürgerlichen Gesetzbuch zu entnehmen.

Eine erhebliche Bedeutung kommt jedoch der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB zu. Es handelt sich um besondere Bedingungen für die Abwicklung von Bauleistungen, welche zwischen den Vertragsparteien häufig vereinbart werden. Weiterhin spielt das Architektenrecht und das Bauträgerrecht eine erhebliche Rolle, wozu sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt hat.

Schwerpunkte meiner baurechtlichen Tätigkeit sind:

  • Beratung vor Abschluss von Verträgen
  • Gestaltung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Generalunternehmerverträgen, Architektenverträgen, Ingenierverträgen etc.
  • Vertragsabwicklung, insbesondere:
    a. mangelfreie Herstellung des vereinbarten Werkes
    b. Vergütung der Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure
    c. Haftung für Mängel, Gewährleistung bis hin zum Schadensersatz
  • Anspruchssicherung, insbesondere Bauhandwerkersicherung und Sicherheitseinbehalte
  • Durchführung selbständiger Beweisverfahren
  • Aussergerichtliche Beauftragung und Überwachung von Bausachverständigen
  • Vorbereitung und Durchführung des Bauprozesses
   
 

Mietrecht

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3. Mietrecht

Im Bereich Mietrecht vertritt die Kanzlei die Vermieter- als auch die Mieterseite im Wohnungs- sowie im Gewerbemietrecht. Es ist ihr aus diesem Grunde möglich, die oft gegensätzlichen Interessenlagen der Parteien einzuordnen und so in vielen Fällen zu außergerichtlichen Problemlösungen zu kommen.

Häufig sind die Vertragsverstöße einer Partei jedoch so gravierend, daß die Vertragsfortführung für die andere Partei unzumutbar ist. So etwa wenn der Vermieter die Mietsache verwahrlosen läßt oder der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, die Mietsache beschädigt oder gar die Mietzahlungen teilweise oder ganz einstellt. In diesem Falle ist es oft besser, das Vertragsverhältnis zu beenden, da Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter häufig bis in den persönlichen Bereich gehen. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses macht dann keinen Sinn. Zum Leidwesen vieler Vermieter sind Räumungsverfahren nur durch Einschaltung der Gerichte möglich und in der Regel zeitaufwendig und teuer. Vermieter dürfen im Zweifel aber nicht vor diesem Weg zurückschrecken, da anderweitig eine wirtschaftliche Verwertung der Immobilie nicht sichergestellt werden kann.

Mieter haben oft das Problem, daß Mängel an der Mietsache durch den Vermieter nicht abgestellt werden, selbst wenn sie bereits die Miete mindern. In diesem Falle sollte der Mieter wissen, daß er einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch hat. Er kann direkt auf Beseitigung des Mangels klagen oder was häufig besser ist, auf einen Vorschuss in Geld klagen, damit er den Mangel selber beseitigen lassen kann.

Die Kanzlei ist bemüht, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen, weil diese kostengünstiger und weniger zeitaufwendig sind. Sollten solche Möglichkeiten ausscheiden, werden die Ansprüche ohne Zögern so schnell wie möglich gerichtlich durchgesetzt, sofern erforderlich bis hin zur Zwangsvollstreckung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers.

   
 

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4. Strassenverkehrsrecht

Auf unseren Strassen sind täglich Millionen Menschen als Autofahrer, Radfahrer oder Fussgänger unterwegs. Dem Strassenverkehrsrecht kommt daher in unserer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu.

Es besteht zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen. Wegen eines solchen Verkehrsunfalles kann es zu einem Ermittlungverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar wegen des Vorwurfes einer Verkehrsstraftat kommen.

Es kommt erschwerend hinzu, dass im Strassenverkehr bei Schadensfällen verursacht durch ein Kraftfahrzeug, für Schäden Dritter auch ohne Verschulden gehaftet wird. Der Betrieb eines Kraftfahrzeuges wird vom Gesetzgeber als generell gefährlich angesehen. Ein Autofahrer kann sich nur entlasten, wenn er geltend machen kann, dass höhere Gewalt Ursache des Unfalles war.

Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, bereits hier sehr frühzeitig einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, noch bevor irgendwelche Angaben zur Sache oder zum Umfang der Schuld gegenüber der Polizei oder anderen Unfallbeteiligten gemacht werden. Viele am Verkehrsunfall Beteiligte rechtfertigen sich noch vor Ort, weil sie glauben, dass Schweigen gegen sie ausgelegt wird, was jedoch nicht der Fall ist. Kontaktieren Sie daher Ihren Anwalt möglichst frühzeitig, gegebenfalls sogar telefonisch vom Unfallort aus. Ich stehe Ihnen für folgende Bereiche zur Verfügung:

  • Schadensregulierueng in Verkehrsunfallsachen (wird der Unfall durch den Unfallgegner schuldhaft verursacht, so hat die Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Beauftragung Ihres Anwaltes zu tragen
  • Straf- und Bussgeldverfahren infolge eines Verkehrsunfalles
  • Straf- und Bussgeldverfahren beim Vorwurf von Zuwiderhandlung im Strassenverkehr
  • Erwerb und Verlust und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, auch bei vorläufigem Entzug und Beschlagnahme des Führerscheines
   
 

Immobilienrecht

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5. Immobilienrecht

Eine umfassender Erfahrung des Anwaltes im Immobilienrecht zahlt sich für den Mandanten stets aus. Wie auch das Baurecht, mit dem es häufig Überlagerungen gibt, ist die Rechtsmaterie komplex.

Im Immobilienrecht geht es vor allem um den Erwerb und die Veräusserung von bebauten und unbebauten Grundstücken, bei denen es häufig zu erheblichen Vertragsproblemen kommt, die nicht alleine durch den Notar, als streng unparteiische Person, gelöst werden können. Zu diesem Rechtsbereich gehört das Recht der Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Baulasten. Auch treten häufig Probleme in Zusammenhang mit dem Maklerrecht auf. Zudem sind Abwehrbefugnisse des Eigentümers, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundbuchverfahrensrecht wichtige Themen. Beim Grundstücksverkehr gehört zudem stets das Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht dazu.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Immobilienrecht sind:

  • Vertragsgestaltung bei Grundstücksgeschäften auch bei noch zu bebauenden Grundstücken (Bauträgervertrag)
  • Vertragsgestaltung bei Erbbaurechten
  • Unentgeldliche Grundstücksübertragungen (Schenkungen)
  • Grundbuchrecht
  • Dienstbarkeiten, Niessbrauch
  • Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden)
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklervertragsrecht